Unsere anwendungstechnische Beratung, sowie Aufbau- und Verarbeitungsvorgaben und -empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, sind jedoch nur als unverbindlicher Hinweis zu sehen und befreien Sie nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte und Vorschlge auf ihre Eignung für den beabsichtigten Zweck. Da sich die Anwendung und Verarbeitung der Produkte auerhalb unserer Kontrollmglichkeit befindet, liegt der Verantwortungsbereich ausschlielich beim Verarbeiter. Herstellervorgaben sind unbedingt zu beachten. Eine entsprechende Fachkenntnis zur Verarbeitung unserer Produkte wird vorausgesetzt. Die Weber GmbH haftet nicht für Schden, die durch unsachgeme Montage und/oder durch eine unsachgeme Handhabung entstehen.


Ab dem 24. August 2023 dürfen Beschftigte nur noch dann mit Diisocyanaten arbeiten, wenn sie entsprechend geschult sind. Unternehmen, die Ttigkeiten mit solchen Stoffen/Produkten durchführen, müssen die Schulungen für die Beschftigten rechtzeitig vor diesem Datum organisieren. So sieht es die Verordnung (EU) 2020/1149 vor. Darüber hinaus müssen die Beschftigten alle fünf Jahre erneut an einer Diisocyanatschulung teilnehmen. Der Umfang der Schulung richtet sich nach dem Gefhrdungspotenzial am Arbeitsplatz. Die Schulung muss von einer qualifizierten Person, zum Beispiel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, durchgeführt werden.

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